Windzone Nr. 1 auf dem Lindenberg im Richtplan des Kantons Luzern streichen
Aktuell findet die Vernehmlassung (30.11.22 – 27.1.23) zur vorgezogenen Richtplanung in Sachen Windenergie des Kantons Luzern statt.
Der Verein Pro Lindenberg hat sich mit der aktuellen Situation des Windzonengebiets Nr. 1 auf dem Lindenberg auseinandergesetzt und kommt aufgrund der Tatsache, dass bereits heute lediglich noch 5 Prozent des geplanten Perimeters überhaupt im Planungsbereich genutzt werden können, zu folgendem
Antrag in der Vernehmlassung:
Das Windzonengebiet Nr. 1 Lindenberg ist infolge des bestehenden Hochmoores, der hohen Quell- und Grundwasservorkommen, des hohen Vorkommens des Rotmilans und der daraus resultierenden ungenügenden Stellflächen, aus dem Richtplankataster zu streichen.
Windzone Nr. 1 auf dem Lindenberg im Richtplan des Kantons Luzern streichen
Aktuell findet die Vernehmlassung (30.11.22 – 27.1.23) zur vorgezogenen Richtplanung in Sachen Windenergie des Kantons Luzern statt.
Der Verein Pro Lindenberg hat sich mit der aktuellen Situation des Windzonengebiets Nr. 1 auf dem Lindenberg auseinandergesetzt und kommt aufgrund der Tatsache, dass bereits heute lediglich noch 5 Prozent des geplanten Perimeters überhaupt im Planungsbereich genutzt werden können, zu folgendem
Antrag in der Vernehmlassung:
Das Windzonengebiet Nr. 1 Lindenberg ist infolge des bestehenden Hochmoores, der hohen Quell- und Grundwasservorkommen, des hohen Vorkommens des Rotmilans und der daraus resultierenden ungenügenden Stellflächen, aus dem Richtplankataster zu streichen.
Unsere Argumente
Entgegen der Nein-Empfehlung des Gemeinderats stimmten 2/5 der Bevölkerung Hitzkirchs am 29. November 2020 der Initiative zum Schutz des Lindenbergs zu.
Das Bundesamt für Kommunikation hat ein Ausschlussgebiet im Radius von 700 Meter um die Polycom Antenne beim Sulzerkreuz bestimmt.
Mindestabstand entlang der Flugvolte auf beiden Seiten: 150-200 Meter zum nächsten Windturbinen Rotor.
Das neue System Wetterradar Albis erlaubt eine bessere Unterscheidung zwischen Regen, Schnee, Hagel und Graupel.
Der Minimalabstand in der Schweiz von 300 Metern zu bewohnten Gebäuden und 500 Meter zu Wohnzonen ist international einer der tiefsten Werte.
Das drainierte Hochmoor auf der Müswanger Allmend und das national geschützte Hochmoor Ballmoos sind CO2-Senken und sollten in Zeiten des Klimawandel nicht angetastet werden.
Der Lindenberg mit seinen gespannten Grundwasservorkommen ist für das Reuss- und das Hitzkirchertal eine noch nicht kontaminierte Wasserquelle.
Im geplanten Richtplanperimeter Nr. 1 und der näheren Umgebung befinden sich mindestens 10-12 Brut- und Schlafplätze des Rotmilans.
Unsere Argumente
Entgegen der Nein-Empfehlung des Gemeinderats stimmten 2/5 der Bevölkerung Hitzkirchs am 29. November 2020 der Initiative zum Schutz des Lindenbergs zu.
Das Bundesamt für Kommunikation hat ein Ausschlussgebiet im Radius von 700 Meter um die Polycom Antenne beim Sulzerkreuz bestimmt.
Mindestabstand entlang der Flugvolte auf beiden Seiten: 150-200 Meter zum nächsten Windturbinen Rotor.
Das neue System Wetterradar Albis erlaubt eine bessere Unterscheidung zwischen Regen, Schnee, Hagel und Graupel.
Der Minimalabstand in der Schweiz von 300 Metern zu bewohnten Gebäuden und 500 Meter zu Wohnzonen ist international einer der tiefsten Werte.
Das drainierte Hochmoor auf der Müswanger Allmend und das national geschützte Hochmoor Ballmoos sind CO2-Senken und sollten in Zeiten des Klimawandel nicht angetastet werden.
Der Lindenberg mit seinen gespannten Grundwasservorkommen ist für das Reuss- und das Hitzkirchertal eine noch nicht kontaminierte Wasserquelle.
Im geplanten Richtplanperimeter Nr. 1 und der näheren Umgebung befinden sich mindestens 10-12 Brut- und Schlafplätze des Rotmilans.
Nur 5 Prozent des Windzonengebiets Lindenberg kommen für Windräder überhaupt in Frage!
Nur 5 Prozent des Windzonengebiets Lindenberg kommen für Windräder überhaupt in Frage!
Legt man alle diese heute bereits gegebenen Restriktionen auf der Richtplankarte zusammen, dann entsteht das untenstehende Bild. Lediglich 5 Prozent der geplanten Richtplanzone können überhaupt noch für Windturbinen ausgeschieden werden.
Dabei sind folgende Punkte in diesen Gebieten noch gar nicht abgeklärt:
- Wollen die Grundstückbesitzer dies?
- Lassen sich in diesen Bereichen überhaupt Windturbinen technisch und ökonomisch sinnvoll realisieren?
Bitte unterstützen Sie uns im Bemühen, den Lindenberg Süd als Naherholungszone, CO2-Senke, Quell- und Grundwasserschloss für das Seetal und einmaliges Biodiversitätshabitat zu erhalten. Die vorliegende Karte zeigt schonungslos auf, dass in diesem Gebiet kein sinnvolles Windenergieprojekt realisiert werden kann.
Legt man alle diese heute bereits gegebenen Restriktionen auf der Richtplankarte zusammen, dann entsteht das untenstehende Bild. Lediglich 5 Prozent der geplanten Richtplanzone können überhaupt noch für Windturbinen ausgeschieden werden.
Dabei sind folgende Punkte in diesen Gebieten noch gar nicht abgeklärt:
- Wollen die Grundstückbesitzer dies?
- Lassen sich in diesen Bereichen überhaupt Windturbinen technisch und ökonomisch sinnvoll realisieren?
Bitte unterstützen Sie uns im Bemühen, den Lindenberg Süd als Naherholungszone, CO2-Senke, Quell- und Grundwasserschloss für das Seetal und einmaliges Biodiversitätshabitat zu erhalten. Die vorliegende Karte zeigt schonungslos auf, dass in diesem Gebiet kein sinnvolles Windenergieprojekt realisiert werden kann.